Nutzungsbedingungen

Allgemeine Nutzungsbedingungen zur Nutzung einer Ackerparzelle zum Gemüseanbau bei Gemüse vom Land 

Unsere Leistungen 

Mit der Zahlung des Saisonbeitrags werden die Rechte und Pflichten zur Bewirtschaftung der Parzelle für die geltende Saison an den Pächter übertragen. Der Saisonstart wird etwa im März/April festgelegt, je nach Witterungslage. Einfache Gartengeräte und Gießkannen werden zur Verfügung gestellt. Wasser ist vorhanden. 

Rahmenbedingungen zur Nutzung der Mietbeete 

Auf den Mietbeeten dürfen nur einjährige Kulturen angebaut werden, so dass das Beet zum Ende der Saison abgeerntet wird. Es dürfen keine baulichen Maßnahmen erstellt werden, wie z.B. Hütten, Lauben etc. Die zur Verfügung gestellten Gartengeräte müssen im ordentlichen Zustand an ihren Bestimmungsort zurückgestellt werden. Der Einsatz von chemischen Düngern und Pflanzenschutzmitteln ist nicht erlaubt. Ebenso ist der Anbau von giftigen Pflanzen und Pilzen verboten. 

Anmeldung und Vertragsschluss 

Die Buchung des Mietbeets erfolgt per Email oder per Post und wird mit der Überweisung des Beitrags verbindlich. Nach der Übergabe des Mietbeets erhält der Pächter eine Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen zahlbar ist. Die Parzellen werden nach Reihenfolge der Buchungen vergeben. 

Preise 

Starter-Beet 30 m²: 159,- € pro Saison 
Großes Beet 60 m²: 294,- € pro Saison 

Widerrufsrecht 

Der Pächter kann bis zu 14 Tagen nach der Buchung ohne Angabe von Gründen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Es genügt eine kurze schriftliche Mitteilung an info@gemuese-vom-land.de oder an Gemüse vom Land, Vanessa Tönjes, Hesselteicherstr. 32, 33790 Halle 

Kündigung 

Der Pachtvertrag für ein Mietbeet endet automatisch am Ende der Saison und muss für jede Saison neu abgeschlossen werden. Bei vorzeitiger Kündigung durch den Pächter erfolgt keine Rückerstattung des bereits gezahlten Betrags. 

Haftung 

Wir haften nicht für Ernteausfälle durch Diebstahl, Wildschäden, Witterungs-, Krankheits-, oder Schädlingsprobleme. Ebenso haften wir nicht für Ernteausfälle, die durch höhere Gewalt oder Eigenverschulden des Pächters entstehen.


Die Mietbeete befinden sich auf einer landwirtschaftlichen Fläche in freier Natur, dennoch bestehen hier besondere Risiken, u.a. im Umgang mit Gartengeräten, Unkräutern und unvorhersehbaren Ereignissen. Die Pächter haben auf ihre eigene Sicherheit zu achten. Eltern haften für ihre Kinder.


Wir übernehmen keine Haftung für Unfälle, für Personenschäden, für Verletzungen des Körpers und des Lebens. 


Sonstiges  

Feuer und Rauchen ist im gesamten Bereich der Ackerfläche verboten.



Stand: 01.01.2022



Gemüse vom Land

Vanessa Tönjes

Hesselteicherstr. 32

33790 Halle/Westf. 

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